markusboehme.IT UG (haftungsbeschränkt)
Stand 01.02.2023
1. Geltungsbereich Vertragsabschluss
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende Einkaufsbedingungen nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Zum Geltungsausschluss anderer Bedingungen bedarf es damit keines weiteren Widerspruchs.
2. Preise, Zahlung
Die genannten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstigen Nachlässen zzgl. etwaiger Umsatzsteuer ab Auslieferungslager Hanau. Sofern unser Kunde Vollkaufmann ist und der Liefer- oder Lizenzierungstermin vier Monate nach Vertragsabschluss liegt, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen weiter zu berechnen. Wechsel- und Scheckzahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, wobei als Zeitpunkt der Zahlung das Datum der Wechsel- und Scheckeinlösung bzw. beim Wechsel und
Scheckverfahren der Zeitpunkt der Enthaftung gilt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur im Fall unserer schriftlichen Zustimmung oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen berechtigt, zur Zurückbehaltung im Falle unserer schriftlichen Zustimmung oder einer rechtskräftigen Feststellung seiner Ansprüche. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem
Basiszins berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Versand, Versandkosten
Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf die Gefahr des Empfängers. Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager Hanau ausschließlich zu der zum Selbstkostenpreis zu berechnenden Verpackung. Postsendungen werden frei unter Berechnung des Portos ausgeführt. An Abnehmer, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsbeziehung stehen, erfolgt die Lieferung ausschließlich per
Nachnahme.
Kann die Lieferung infolge nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Lieferhindernisse, wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel oder nicht erfolgter rechtzeitiger Selbstbelieferung, nicht termingerecht ausgeführt werden, so können wir teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten.
Bestehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, so können wir die Lieferung bis zur Zahlung des Kaufpreises oder Erbringung einer
Sicherheit in Höhe des Kaufpreises (einschließlich der Nebenkosten) verweigern.
4. Softwarelieferungen
Von uns zur Nutzung überlassene Software darf ausschließlich auf einer Systemeinheit verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, soweit wir hierzu nicht zugestimmt haben. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke unverändert beizubehalten.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist der Lizenznehmer nicht zu Programmveränderungen berechtigt, die nicht im Lieferumfang vorgesehen sind. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist der Kunde zur Herausgabe sämtlicher Programmkopien ohne jede Entschädigungsberechtigung verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die vorstehenden Verpflichtungen hat der Lizenznehmer allen mit der lizenzierten Software in Berührung kommenden Personen aufzuerlegen.
Weiterentwicklungen der lizenzierten Software werden nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Software bzw. Lizenzen bleiben bis zum Zeitpunkt der Bezahlung des gesamten Kundensaldos aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Die dem Kunden
eingeräumten Nutzungsrechte sind aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr. Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt alle aus der Veräußerung unser Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen bereits heute zur Sicherung unserer Forderungen an uns ab. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir diese Forderung nicht einziehen. Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug, so hat er uns zum Zwecke der Entziehung die Drittschuldner zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Wertes der verbundenen bzw. verarbeiteten oder vermischten Vorbehaltswaren Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, unabhängig ob vor oder nach der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.
Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Käufers aufzugeben, soweit sie die ausstehenden Forderungen um 30% übersteigen. Die Verpfändung und sicherungsweise Übereignung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind uns
unverzüglich mitzuteilen. Bestehen nach Lieferung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, so sind wir ohne dessen Einverständnis zur Rückholung der Vorbehaltsware berechtigt, soweit der Käufer keine ausreichende Sicherheit erbringt.
Dadurch wird die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Im Falle von Abzahlungsgeschäften gilt diese Vereinbarung nur gegenüber eingetragenen Kaufleuten.
6. Gewährleistung
Beanstandungen unserer Lieferungen müssen mit einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Erhalt der Ware, bei nicht offenkundigen Fehlern nach Entdeckung des Fehlers, geltend gemacht werden. Die Gewährleitung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, so ist der Kunde berechtigt, entweder Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen an der gelieferten Ware oder Software vornehmen.
7. Haftung
In allen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung sind wir nur bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder bei solchem Handeln unserer Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz
verpflichtet. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nur, wenn wir den Datenverlust zu vertreten haben und gleichzeitig unser Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenbeständen einer ordnungsgemäßen Datensicherung mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Eine Haftung für durch Viren oder andere Schadsoftware entstandene Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde garantiert, dass seine Systeme durch eine geeignete und aktuelle Antivirensoftware sowie Security-Infrastruktur (z.B. Firewall, Security Appliance) geschützt sind. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir, gleich aus welchem
Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. für vorhersehbare Schäden. Die Haftungssumme ist unabhängig vom Rechtsgrund auf maximal die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung (z.B. fünfhunderttausend Euro für Vermögensschäden) beschränkt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, eine gegebene Zusicherung sollte gerade vor solchen Folgeschäden schützen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist unser Kunde Vollkaufmann, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Hanau vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wobei die Regelungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen keine Anwendung finden. An Ihre Stelle treten BGB und HGB.